Präsidentin

Nadine Rother

photo_2020-10-21_20-36-04-2.jpg

Als Mutter von drei Kinder mit langjähriger Erfahrung als Pflegefachfrau liegt mir das Wohl der Kinder sehr am Herzen. 

Zweck des Vereins


Der Verein «Eltern für Freiheit» gibt unseren Kindern eine Stimme und wir sehen uns als Verein in der Pflicht, basierend auf nachfolgenden Artikeln, unsere Kinder vor den aktuell ständig neu erlassenen An- und Verordnungen zu schützen, sofern diese das Kindeswohl, Ihre freien Entwicklungspotentiale, bzw. das Recht auf Unversehrtheit, gefährden.

Art. 10 Abs. 2 BV: Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

Art. 11 BV: Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention, Wohl des Kindes: Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Dank juristischer Unterstützung ist es uns möglich, unsere Ziele auch auf juristischem Weg zu verfolgen.

Maskenpflicht: Wir fordern einen sofortigen STOPP der Maskenpflicht an Schulen, insbesondere an Primarschulen. Bis heute gibt es für die Maskenpflicht keine Studie die die Wirksamkeit nachweisen könnte. Somit fehlt die vorgeschrieben Evidenz für diese Verordnungen gänzlich!

Massentests an Schulen: Aufgrund bestehender wissenschaftlicher Evidenz in Bezug auf die Infektiosität von Kindern sowie von symptomlosen Menschen allgemein halten wir Massentests an gesunden Kindern für absolut unangebracht und unhaltbar. Siehe auch Empfehlung der WHO.

Selbst der Verband Schweizerischer Schulleiterinnen und Schulleiter befürwortet Massentests erst auf Grund eines konkreten Verdachtsfalls. Zudem berufen wir uns auf die offizielle Ablehnung von Massentestungen durch den Bundesrat in der Stellungnahme zur Motion 20.38591 vom 19.6.2020 von NR Verena Herzog.

Unsere Vernetzung und Aktivitäten beschränken sich aktuell mit dem Gründungsdatum auf die Gemeinden Bonstetten Stallikon Wettswil. Einer Ausweitung auf andere Gemeinden soll aber in Zukunft nichts im Wege stehen.